{"id":7669,"date":"2021-12-07T11:09:28","date_gmt":"2021-12-07T11:09:28","guid":{"rendered":"https:\/\/blackandride.de\/?page_id=7669"},"modified":"2025-03-01T12:26:26","modified_gmt":"2025-03-01T12:26:26","slug":"vermietbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/blackandride.de\/en\/vermietbedingungen","title":{"rendered":"Rental conditions"},"content":{"rendered":"<section class=\"wpb-content-wrapper\"><style>@media (min-width: 768px) { .liquid-row-responsive-69dc17d751756 {padding-top:60px !important; padding-bottom:60px !important;  }  } @media (min-width: 992px) { .liquid-row-responsive-69dc17d751756 {padding-top:60px !important; padding-bottom:60px !important;  }  } @media (min-width: 1200px) { .liquid-row-responsive-69dc17d751756 {padding-top:120px !important; padding-bottom:120px !important;  }  }   <\/style><section id=\"buchungsanfrage\" data-custom-animations=\"true\" data-ca-options='{\"triggerHandler\":\"inview\",\"animationTarget\":\".wpb_column\",\"duration\":\"1200\",\"delay\":100,\"easing\":\"easeOutQuint\",\"direction\":\"forward\",\"initValues\":{\"translateY\":44},\"animations\":{\"translateY\":0}}' data-bg-image=\"url\" class=\"vc_row wpb_row vc_row-fluid vc_custom_1740831980375 row-contains-padding-top row-contains-padding-bottom liquid-row-responsive-69dc17d751756 liquid-row-shadowbox-69dc17d751798 vc_row-has-fill vc_row-has-bg vc_row-o-equal-height vc_row-flex\"><div class=\"ld-container container\"><div class=\"row ld-row\"><style>@media (min-width: 992px) { .liquid-column-responsive-69dc17d752139 > .vc_column-inner > .wpb_wrapper {margin-bottom:0px !important;  }  } <\/style><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12 text-left liquid-column-69dc17d752135 liquid-column-responsive-69dc17d752139\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper vc_custom_1625049964686\"   ><div class=\"wpb_wrapper-inner\">\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element\" >\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<h4><strong>Allgemeine Vermietbedingungen f\u00fcr Fahrzeuge im Rahmen von \u201eBlack &amp; Ride\u201c der Sportwagenvermietung M\u00fcnchen GmbH<\/strong><\/h4>\n<p>Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Benutzung des Service der \u201cBlack &amp; Ride&#8220;.<\/p>\n<p><strong>1. Vertragsparteien<\/strong><br \/>\n1.1 Der Mietvertrag \u00fcber ein Black &amp; Ride Fahrzeug wird zwischen dem Kunden (Mieter) und der Sportwagenvermietung M\u00fcnchen GmbH (Black &amp; Ride\/ Vermieter) geschlossen.<br \/>\n1.2 Die Nutzung des Services \u201eBlack &amp; Ride\u201c richtet sich an Privatpersonen im Sinne des \u00a7 13 BGB und Unternehmer. (gewerbliche Nutzer)<br \/>\n1.3 Soweit Leistungen nicht unmittelbar vom Vermieter erbracht werden (z.B. Fahrzeug\u00fcbergabe an den Kunden, Fahrzeugr\u00fcckgabe durch den Kunden), setzt der Vermieter hierf\u00fcr ein Partnerunternehmen ein.<\/p>\n<p><strong>2. Reservierung eines Fahrzeugs<\/strong><br \/>\n2.1 Vor Abschluss eines Mietvertrages kann der Kunde eine verbindliche Reservierung zur Anmietung eines Fahrzeugs veranlassen. Bei der Reservierung hat der Kunde die gew\u00fcnschte Fahrzeugklasse, das Datum der Fahrzeug\u00fcbergabe, die Mietdauer sowie den Ort der Abholung bzw. R\u00fcckgabe des Mietfahrzeugs unter per Mail oder telefonisch anzugeben.<br \/>\n2.2 Der Kunde hat die M\u00f6glichkeit, eine bestehende Reservierung \u00fcber eine Kurzzeitmiete von bis zu 2 Tagen bis 48 Stunden vor Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses und eine bestehende Reservierung \u00fcber eine Miete von mehr als 2 Tagen bis zu 8 Wochen vor Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses kostenfrei zu k\u00fcndigen. Im Falle einer K\u00fcndigung nach der festgelegten Frist, ist der Kunde verpflichtet, eine Stornierungsgeb\u00fchr entsprechend Ziffer 11.1 zu entrichten. Diese Geb\u00fchr wird der hinterlegten Kundenkreditkarte oder dem Bankkonto des Kunden belastet.<br \/>\n2.3 \u00dcbernimmt der Kunde das reservierte Fahrzeug nicht sp\u00e4testens 30 Minuten nach der in der Fahrzeugreservierung vereinbarten Zeit (&#8222;No Show&#8220;), ist der Vermieter berechtigt, das reservierte Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis zu bezahlen. Der Vermieter muss sich jedoch denjenigen Betrag anrechnen lassen, den er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Vermietung erwirbt oder zu erwerben b\u00f6swillig unterl\u00e4sst.<\/p>\n<p><strong>3. Abschluss des Mietvertrags, Zweitfahrer, Fahrzeug\u00fcbergabe<\/strong><br \/>\n3.1 Der Mietvertrag wird mit oder vor \u00dcbergabe des Fahrzeugs geschlossen. Die Laufzeit des Vertrags entspricht der vereinbarten Mietdauer. Eine vorzeitige R\u00fcckgabe des Fahrzeugs f\u00fchrt nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages und nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises.<br \/>\n3.2 Im Mietvertrag kann vorgesehen werden, dass das Fahrzeug nicht nur von dem Kunden, sondern auch von weiteren Fahrern gef\u00fchrt werden darf (im Folgenden &#8222;Zweitfahrer&#8220;).<br \/>\n3.3 Folgende Voraussetzungen sind Bedingung f\u00fcr den Abschluss und den Bestand des Mietvertrags und m\u00fcssen bei \u00dcbergabe des Fahrzeugs sowie w\u00e4hrend der gesamten Nutzungsdauer vorliegen:<br \/>\n3.4 Der Kunde muss eine f\u00fcr das Fahrzeug erforderliche und im Inland g\u00fcltige Fahrerlaubnis, eine auf ihn ausgestellte und einen g\u00fcltigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.<br \/>\n3.5 Der Vermieter bzw. das Partnerunternehmen erstellt bei der Abholung des Fahrzeugs eine Ablichtung des Personalausweises oder entsprechenden Identifikationsdokuments des Kunden. Im Rahmen des Reservierungsprozesses wird hierf\u00fcr eine Einwilligung eingeholt. Die Ablichtung wird erstellt, um ggf. eine Verifikation der aufgenommenen Daten des Kunden vornehmen zu k\u00f6nnen. Nicht erforderliche Angaben auf der Ablichtung werden geschw\u00e4rzt. Die weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Datenschutzrechts. Bei Zweifel vom Vermieter an der Identit\u00e4t des Mieters, der G\u00fcltigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen Bonit\u00e4t ist der Vermieter berechtigt, eine Fahrzeug\u00fcbergabe solange zur\u00fcckzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identit\u00e4t, Fahrerlaubnis und Bonit\u00e4t zufriedenstellend vom Mieter gegen\u00fcber dem Vermieter gekl\u00e4rt worden sind.<br \/>\n3.6 Kunden aus Nicht-EU-Staaten\/EWR-Staat m\u00fcssen neben ihrer nationalen Fahrerlaubnis auch einen internationalen F\u00fchrerschein (IDP) vorlegen. Ist im Pass des Kunden ein Visum eingetragen und er ist l\u00e4nger als 6 Monate in einem EU-\/EWR-Staat, so muss ein F\u00fchrerschein aus einem EU-\/EWR-Staat vorgelegt werden.<br \/>\n3.7 Es gelten die Alters- und F\u00fchrscheinbeschr\u00e4nkungen, welche auf der Website eingesehen oder telefonisch erfragt werden k\u00f6nnen.<br \/>\n3.8 Die genannten Voraussetzungen m\u00fcssen auch von Zweitfahrern erf\u00fcllt sein.<br \/>\n3.9 Der Kunde wird sich bei Fahrzeug\u00fcbergabe von dem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand des Fahrzeugs \u00fcberzeugen und diesen im \u00dcbergabeprotokoll best\u00e4tigen.<\/p>\n<p><strong>4. Mietpreis, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Firstlose K\u00fcndigung wegen Zahlungsverzug<\/strong><br \/>\n4.1 Der Mietpreis orientiert sich an der von dem Kunden ausgew\u00e4hlten Fahrzeugklasse und dem gebuchten Mietzeitraum.<br \/>\n4.2 Aktuelle Preise k\u00f6nnen \u00fcber das Anfrageformular auf der Black and Ride Webseite innerhalb des Reservierungsprozess abgefragt werden.<br \/>\n4.3 Der jeweilige von dem Kunden zu entrichtende Mietpreis f\u00fcr die von ihm gebuchte Leistung ist auf dem Mietvertrag aufgef\u00fchrt.<br \/>\n4.4 Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsreduzierungen, Zustellungskosten, Flughafengeb\u00fchren, etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen H\u00f6he ist f\u00fcr den vereinbarten Mietzeitraum in voller H\u00f6he zu leisten; R\u00fcckerstattungen bei versp\u00e4teter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -r\u00fcckgabe erfolgen nicht. Der Mietpreis ist bei Buchung f\u00e4llig, Betr\u00e4gt die Mietdauer mehr als 27 Tage, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 28 Tagen zu entrichten. Endet die Mietdauer vor Ablauf eines weiteren Zeitabschnittes von 28 Tagen, so ist der seit der letzten Abrechnung verbleibende Rechnungsbetrag im Zeitpunkt der Beendigung der Miete zu entrichten.<br \/>\n4.5 Die Zahlung hat mittels Kreditkarte oder per \u00dcberweisung zu erfolgen. Insoweit erm\u00e4chtigt der Kunde den Vermieter sowie dessen Inkassobevollm\u00e4chtigten unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenh\u00e4ngenden sonstigen Anspr\u00fcche von einer vor oder bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten und im Mietvertrag benannten Kreditkarte oder eines Bankkontos des Kunden bzw. von dem vom Mieter nachtr\u00e4glich vorgelegten oder zus\u00e4tzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen. Die Belastung der Kreditkarte oder des Bankkontos kann noch bis zu sechs Monaten nach Fahrzeugr\u00fcckgabe erfolgen, insbesondere f\u00fcr die in Ziffer 11.1 aufgef\u00fchrten Kosten.<br \/>\n4.6 Die Kaution wird bei oder vor Fahrtantritt auf einer der hinterlegten Kreditkarten des Kunden autorisiert (zur Kaution (\u201eSicherheitsleistung\u201c) oder durch den Kunden per Bank\u00fcberweisung \u00fcberwiesen. siehe Ziffer 5). Falls eine Autorisierung nicht m\u00f6glich ist (z.B., weil keine der Kreditkarten \u00fcber die erforderliche Deckung verf\u00fcgt) oder der Zahlungseingang der Kaution per \u00dcberweisung vor Fahrtbeginn nicht festgestellt werden kann, kann das Fahrzeug nicht \u00fcbergeben werden.<br \/>\n4.7 Der tats\u00e4chliche Mietpreis wird nach Beendigung der Miete von der Kreditkarte des Kunden abgebucht oder der noch f\u00e4llige Differenzbetrag zum bereits vor Fahrtbeginn f\u00e4lligen voraussichtlichen Mietpreis mit der \u00fcberwiesenen Kaution verrechnet.<br \/>\n4.8 Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grunds\u00e4tzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempf\u00e4nger versandt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erh\u00e4lt und Black &amp; Ride eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse \u00fcbersendet. Der Mieter kann der \u00dcbersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird Black &amp; Ride die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten f\u00fcr die \u00dcbersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierf\u00fcr zu tragen. Der Mieter ist daf\u00fcr verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen k\u00f6nnen. St\u00f6rungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umst\u00e4nde, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hier\u00fcber unverz\u00fcglich in Kenntnis setzen. Black &amp; Ride \u00fcbersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut. Sofern die St\u00f6rung in der M\u00f6glichkeit der \u00dcbersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist Black &amp; Ride berechtigt, bis zur Behebung der St\u00f6rung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten f\u00fcr die \u00dcbersendung von Papierrechnungen tr\u00e4gt der Mieter.<br \/>\n4.9 Die Aufrechnung gegen\u00fcber Forderungen von Black &amp; Ride ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers m\u00f6glich.<br \/>\n4.10 Ger\u00e4t der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p><strong>5. Sicherheitsleistungen<\/strong><br \/>\n5.1 Der Kunde hat bei Beginn der Mietzeit f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag eine Sicherheit zu leisten. Die H\u00f6he der Sicherheit h\u00e4ngt vom jeweiligen Fahrzeugmodell ab und ist auf der Website ersichtlich oder kann telefonisch erfragt werden.<br \/>\n5.2 Die Einziehung der Sicherheitsleistung und deren Verwaltung erfolgt durch den Vermieter oder alternativ per \u00dcberweisung durch den Kunden.<br \/>\n5.3 Der Vermieter kann anstelle der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in H\u00f6he der Sicherheitsleistung auch aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut einger\u00e4umt worden ist, sperren lassen.<br \/>\n5.4 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Verm\u00f6gen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.<br \/>\n5.5 Sofern der Kunde das Black and Ride Fahrzeug ohne Beanstandungen zur\u00fcckgibt, wird die Sicherheitsleistung innerhalb von 5 Bankarbeitstagen zur\u00fcckerstattet bzw. die Autorisierung der Kreditkarte wieder zur\u00fcckgenommen.<br \/>\n5.6 Weist das zur\u00fcckgegebene Fahrzeug Sch\u00e4den auf, die w\u00e4hrend der Mietdauer entstanden sind, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet (Schadensersatz in Form von Naturalrestitution). In diesem Fall wird der Kunde den Vermieter mit der die Schadensbeseitigung notwendigen Reparaturen beauftragen. Der Vermieter ist befugt, die entstandenen Reparaturkosten von der Sicherheitsleistung abzuziehen.<br \/>\n5.7 Der Kunde haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den entsprechend der Vorgaben in Ziffer 16.<\/p>\n<p><strong>6. Nutzung des Fahrzeugs, Alkoholverbot, Vertragsstrafe, Einreiseverbot<\/strong><br \/>\n6.1 Beanstandungen des Fahrzeugs hat der Kunde unverz\u00fcglich zu<br \/>\nmelden. \u00d6l- und Wasserstand wird der Kunde ebenso kontrollieren wie den Reifendruck und Reifenprofiltiefe.<br \/>\n6.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und entsprechend der Einweisung und der Betriebsanleitung zu behandeln. Beim Abstellen ist das Fahrzeug jederzeit ordnungsgem\u00e4\u00df zu verschlie\u00dfen; bei einem Cabrio ist das Verdeck zu schlie\u00dfen. Im Fahrzeug darf nicht geraucht und Tiere d\u00fcrfen nicht mitgef\u00fchrt werden. Bei \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeintr\u00e4chtigung zur\u00fcckgegeben wird, leistet der Mieter Black &amp; Ride Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand berechnet.<br \/>\n6.3 Das Fahrzeug darf ausschlie\u00dflich von dem Kunden bzw. dem Zweitfahrer gef\u00fchrt werden. Jede \u00dcberlassung des Fahrzeugs an Dritte, insbesondere die Weitervermietung ist strikt untersagt.<br \/>\n6.4 Es gilt die 0,0 \u2030 Grenze \u2013 das Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger berauschender Mittel ist strikt untersagt.<br \/>\n6.5 Der Kunde hat Handlungen eines anderen Zweitfahrers wie eigenes Handeln zu vertreten.<br \/>\n6.6 Das Fahrzeug darf nur gem\u00e4\u00df den gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Vorschriften und nur im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr benutzt werden; die deutsche Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) bzw. entsprechende Bestimmungen in anderen L\u00e4ndern sind jederzeit einzuhalten. Bei Missachtung der geltenden Stra\u00dfenverkehrsordnung, w\u00e4hrend der Besitzzeit des Kunden und daraus resultierender Vorw\u00fcrfe gegen\u00fcber dem Vermieter bzw. dem Partnerunternehmen, beh\u00e4lt sich der Vermieter\/das Partnerunternehmen folgende Rechte vor:<br \/>\n\u2022 Der Vermieter\/das Partnerunternehmen ist berechtigt, Namen und Adresse des Kunden an Beh\u00f6rden weiterzugeben und\/oder<br \/>\n\u2022 Der Vermieter\/das Partnerunternehmen ist berechtigt, dem Kunden Geldbu\u00dfen oder Sanktionen in Rechnung zu stellen und dazu eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 35,00 \u20ac je Versto\u00df zu erheben.<br \/>\n6.7 Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer H\u00f6chstgeschwindigkeit ankommt, bei den dazugeh\u00f6rigen \u00dcbungsfahrten, auch nicht wenn solche Fahrten f\u00fcr das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf Rennstrecken wie N\u00fcrburg- oder Hockenheimring) sowie bei Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings. Bei einem Versto\u00df gegen dieses Verbot kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 10.000,- \u20ac verlangen. Dar\u00fcberhinausgehende Schadensersatzanspr\u00fcche beh\u00e4lt sich der Vermieter vor.<br \/>\n6.8 Der Transport gef\u00e4hrlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) ist ebenso untersagt wie die Nutzung zur gewerbsm\u00e4\u00dfigen Personenbef\u00f6rderung gegen Entgelt. Es ist nur die Nutzung des Fahrzeugs zu privaten Zwecken erlaubt, insbesondere die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Untersagt ist ebenfalls der Um- und Ausbau sowie die Ver\u00e4nderung von technischen Einrichtungen.<br \/>\n6.9 Die Einreise ins Ausland ist beschr\u00e4nkt. Die Einreise ist nur erlaubt in Andorra, Belgien, D\u00e4nemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Gro\u00dfbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, \u00d6sterreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat. Der lokale Transport des Fahrzeugs per F\u00e4hre ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschr\u00e4nkungen gestattet. Sch\u00e4den am Fahrzeug, die w\u00e4hrend der \u00dcberfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt. Bei Versto\u00df gegen die Bedingungen f\u00fcr Fahrten ins Ausland verlieren s\u00e4mtliche Haftungsbeschr\u00e4nkungen ihre G\u00fcltigkeit. Es bleibt lediglich der Schutz aus der Haftpflichtversicherung erhalten. F\u00fcr zul\u00e4ssige Fahrten ins Ausland entsprechend den oben genannten Einreisebeschr\u00e4nkungen erhebt Black &amp; Ride die im Rahmen des Buchungsprozesses vertraglich vereinbarte Auslandsfahrt-Geb\u00fchr (ausw\u00e4hlbar unter &#8222;Mietoptionen&#8220;). Diese Geb\u00fchr f\u00e4llt unabh\u00e4ngig vom R\u00fcckgabeort und bei einer Einwegmiete zus\u00e4tzlich zur Einweggeb\u00fchr an<br \/>\n6.10 Um dem erh\u00f6hten Diebstahlrisiko in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal zu begegnen, sind dort \u00fcberdurchschnittliche Vorsichtsma\u00dfnahmen zu treffen (z.B. Parken nur auf bewachten Parkpl\u00e4tzen, Anbringung von Lenkradkrallen). Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass der Vermieter im Schadensfall R\u00fcckgriff gegen den Kunden nimmt. Die Einreise in andere L\u00e4nder ist strikt untersagt.<br \/>\n6.11 Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Regelungen stellen grobe Verletzungen des Mietvertrags dar und berechtigen den Vermieter zur fristlosen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund und kostenpflichtigen R\u00fcckf\u00fchrung des Fahrzeugs. Sonstige Anspr\u00fcche des Vermieters, insbesondere Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>7. Fahrzeugortung<\/strong><br \/>\nDas Fahrzeug ist mit Ortungseinrichtungen ausgestattet. Diese erm\u00f6glichen dem Vermieter, dem mit der Abwicklung der Fahrzeugmiete beauftragten Partnerunternehmen bzw. beh\u00f6rdlichen Einrichtungen, jederzeit den Standort des Fahrzeugs zu bestimmen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die auf Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs (z.B. bei \u00dcberschreitung der R\u00fcckgabezeit am vereinbarten R\u00fcckgabeort), einen schweren Versto\u00df gegen diese Gesch\u00e4ftsbedingungen (z.B. Nutzung au\u00dferhalb des vereinbarten Nutzungsgebiets) oder einen Unfall oder sonstigen Notfall hindeuten. Eine Standortbestimmung kann zur \u00dcberpr\u00fcfung dieser Tatsachen (insbesondere der Einhaltung des vereinbarten Nutzungsgebiets) und zur Einleitung von Hilfs- oder Gegenma\u00dfnahmen erfolgen. Die Standortbestimmung ist ferner m\u00f6glich zur Erf\u00fcllung beh\u00f6rdlicher und\/oder gesetzlicher Auflagen oder Verpflichtungen wie beh\u00f6rdliche, staatsanwaltschaftliche oder richterliche Ersuchen.<br \/>\nDie Aktivierung des Privacy-Modus ist untersagt. Ist eine Ortung des Fahrzeugs nicht m\u00f6glich, beh\u00e4lt sich der Vermieter vor, weitere technische Ma\u00dfnahmen zur Auffindbarkeit des Fahrzeugs zu initiieren, insbesondere um die Einhaltung dieser Allgemeinen Vermietbedingungen sicherzustellen. Dar\u00fcber hinaus beh\u00e4lt sich der Vermieter das Recht vor, Kundendaten sowie Fahrzeugposition an die Beh\u00f6rden weiterzugeben.<\/p>\n<p><strong>8. St\u00f6rungen, Pannen, Reparaturen<\/strong><br \/>\nZeigt das Fahrzeug eine Warnmeldung an, hat das Fahrzeug eine St\u00f6rung oder Panne oder muss eine Reparatur durchgef\u00fchrt werden, muss der Kunde umgehend<\/p>\n<p>\u2022 Black and Ride (+49 176 \u2013 63 43 12 13)<\/p>\n<p>telefonisch informieren, um weitere Ma\u00dfnahmen abzustimmen. Eigene St\u00f6rungsbehebungs- oder Reparaturarbeiten darf der Kunde nicht beauftragen.<\/p>\n<p><strong>9. Kraftstoff (Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor)<\/strong><br \/>\n9.1 Der Kunde erh\u00e4lt das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank. Er hat das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank zur\u00fcckzugeben, anderenfalls wird der Vermieter die Betankung des Fahrzeugs und den erforderlichen Kraftstoff dem Kunden in Rechnung stellen. Es gelten die Tarife des Vermieters (siehe Ziffer 11).<br \/>\n9.2 Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff haftet der Kunde f\u00fcr die Reparaturkosten und einen etwaigen Schaden.<\/p>\n<p><strong>10. Batterieladen (Hybridfahrzeuge)<\/strong><br \/>\n10.1 Der Mieter erh\u00e4lt das Fahrzeug mit vollst\u00e4ndig geladener Batterie. Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug nach Ende der Mietdauer mit vollst\u00e4ndig geladener Batterie zur\u00fcckzugeben.<br \/>\n10.2 Sofern dem Fahrzeug bei \u00dcbergabe ein Ladekabel beiliegt, wird damit das Laden an 230V-Schuko-Steckdosen erm\u00f6glicht. Einzelheiten zu den beigelegten Kabeln etc. sind im \u00dcbergabeprotokoll vermerkt.<br \/>\n10.3 Der Mieter hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Elektroinstallation der Ladeleistung standh\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>11. Zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren<\/strong><br \/>\n11.1 Gefahrene km \u00fcber Freikilometerpauschale: gem\u00e4\u00df Mietvertrag<br \/>\n\u25ba Tankkosten (bei Abgabe eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor mit nicht vollem Tank): Kraftstoffpreis zzgl. 35,00 \u20ac;<br \/>\n\u25ba Bearbeitungsgeb\u00fchr von Straf- und Bu\u00dfgeld: 35,00 \u20ac je Versto\u00df;<br \/>\n\u25ba Stornierungsgeb\u00fchr bei Kurzzeitmiete bis zu 2 Tagen &lt;48 Stunden vor Fahrtantritt: 95 % des Mietentgelts<br \/>\n\u25ba Stornierungsgeb\u00fchr bei Miete von mehr als 2 Tagen &lt;8 Wochen vor Fahrtantritt: 40% des Mietentgelts<br \/>\n\u25ba Stornierungsgeb\u00fchr bei Miete von mehr als 2 Tagen &lt;4 Wochen vor Fahrtantritt: 60 % des Mietentgelts<br \/>\n\u25ba Stornierungsgeb\u00fchr bei Miete von mehr als 2 Tagen &lt;2 Wochen vor Fahrtantritt: 85 % des Mietentgelts<br \/>\n\u25ba Stornierungsgeb\u00fchr bei Miete von mehr als 2 Tagen &lt;48 Stunden vor Fahrtantritt: 95 % des Mietentgelts<br \/>\n\u25ba No Show (Nichterscheinen bei einer Reservierung): 95 % des Mietpreises entsprechend der Kundenbuchung;<br \/>\n\u25ba Versp\u00e4tete R\u00fcckgabe, die vom Kunden nicht zu vertreten ist: regul\u00e4rer Mietpreis;<br \/>\n\u25ba Versp\u00e4tete R\u00fcckgabe, die vom Kunden zu vertreten ist und ohne eine Information an den Servicepartner: regul\u00e4rer Mietpreis zzgl. 50 %;<br \/>\n\u25ba R\u00fcckf\u00fchrungsgeb\u00fchr: 4,50 \u20ac pro km;<br \/>\n\u25ba Sonderreinigung: nach Aufwand;<br \/>\n\u25ba Schl\u00fcsselverlust oder Ladekabelverlust: gem\u00e4\u00df KVA.<br \/>\n11.2 Hinsichtlich der in Ziffer 11.1 aufgef\u00fchrten Schadensersatzpauschalen bleibt es dem Mieter unbenommen, dem Vermieter einen geringeren Aufwand und\/oder Schaden nachzuweisen, dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen h\u00f6heren Aufwand\/Schaden nachzuweisen.<\/p>\n<p><strong>12. Mietende, Fahrzeugr\u00fcckgabe<\/strong><br \/>\n12.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Kunde den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, gilt das Mietverh\u00e4ltnis nicht als verl\u00e4ngert; \u00a7 545 BGB findet keine Anwendung.<br \/>\n12.2 Der Kunde wird das Fahrzeug mit allem Zubeh\u00f6r sp\u00e4testens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgem\u00e4\u00df und vorbehaltlich abweichender Vereinbarung vollgetankt zur\u00fcckgeben. Die R\u00fcckgabe findet innerhalb der offiziellen Gesch\u00e4ftszeiten statt.<br \/>\n12.3 Bei der R\u00fcckgabe findet eine gemeinsame \u00dcberpr\u00fcfung des Fahrzeugzustands statt. Das R\u00fcckgabeprotokoll wird vom Kunden und Vermieter unterzeichnet.<br \/>\n12.4 Gibt der Kunde das Fahrzeug unverschuldet zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zur\u00fcck, kann der Vermieter f\u00fcr die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentsch\u00e4digung ein Entgelt mindestens in H\u00f6he des zuvor vereinbarten Mietzinses verlangen; ist die Vorenthaltung vom Kunden zu vertreten, schuldet er zus\u00e4tzlich 50% des vereinbarten Mietzinses, siehe Ziffer 11.1. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n12.5 Ist eine R\u00fcckf\u00fchrung des Fahrzeugs zur Anmietstelle erforderlich, wird der Vermieter dem Kunden eine R\u00fcckf\u00fchrungsgeb\u00fchr entsprechend der Geb\u00fchren\u00fcbersicht in Ziffer 11.1 zuz\u00fcglich weiterer erforderlicher Kosten (Abschleppkosten, Anreise zum Fahrzeugstandort, Treibstoffkosten; \u00dcbernachtungskosten) in Rechnung stellen.<br \/>\n12.6 Bei Verlust des Schl\u00fcssels berechnet der Vermieter dem Kunden eine Pauschale gem\u00e4\u00df der Geb\u00fchren\u00fcbersicht in Ziffer 11.1.<br \/>\n12.7 Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zur\u00fcckgegeben, beh\u00e4lt sich der Vermieter ausdr\u00fccklich vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.<br \/>\n12.8 Bei Verletzung der R\u00fcckgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.<br \/>\n12.9 Infolge der Nutzung eines Navigationsger\u00e4ts k\u00f6nnen die w\u00e4hrend der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Ger\u00e4ten mit dem Fahrzeug k\u00f6nnen Daten von diesen Ger\u00e4ten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter bzw. Zweitfahrer w\u00fcnscht, dass die vorgenannten Daten nach R\u00fcckgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor R\u00fcckgabe des Fahrzeugs f\u00fcr eine L\u00f6schung Sorge zu tragen. Eine L\u00f6schung kann durch Zur\u00fccksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Black &amp; Ride ist zu einer L\u00f6schung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.<br \/>\n12.10 Bei Langzeitmieten (Mieten mit einer vereinbarten Mietdauer von mehr als 27 Tagen) gilt zus\u00e4tzlich dieses Abschnitts 12 Folgendes: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im Falle der Erreichung des im Mietvertrag angegebenen zul\u00e4ssigen Kilometerstandes bereits vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zur\u00fcckzugeben. F\u00fcr den Fall, dass der Mieter den im Mietvertrag angegebenen zul\u00e4ssigen Kilometerstand schuldhaft um mehr als 100 km \u00fcberschreitet, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in H\u00f6he von 2.500 \u20ac verpflichtet; Black &amp; Ride kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet. Bei Erreichung des im Mietvertrag angegebenen Kilometerstandes vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit erh\u00e4lt der Mieter bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs f\u00fcr die restliche Mietdauer ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit zur\u00fcckzugeben. F\u00fcr jede schuldhafte Zuwiderhandlung ist der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in H\u00f6he von 2.500 EUR verpflichtet. Black &amp; Ride kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet.<br \/>\n12.11 Der Mieter ist verpflichtet auch w\u00e4hrend der Mietzeit das Fahrzeug auf Weisung an Black &amp; Ride zur\u00fcckzugeben, wenn hierf\u00fcr ein triftiger Grund besteht. Triftige Gr\u00fcnde sind insbesondere die Durchf\u00fchrung von Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Herstellerr\u00fcckruf, Erreichen eines bestimmten Kilometerstandes oder einer bestimmten Haltedauer. In diesem Fall erh\u00e4lt der Mieter bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs f\u00fcr die restliche Mietdauer ein Ersatzfahrzeug. Gibt der Mieter das Fahrzeug entgegen vorstehender Weisung nicht oder nicht rechtzeitig an Black &amp; Ride zur\u00fcck, ist Black &amp; Ride berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu k\u00fcndigen und von dem Mieter Schadensersatz zu verlangen.<br \/>\n12.12 Bei der R\u00fcckgabe muss das Fahrzeug gem\u00e4\u00df Anzeige des Bordcomputers noch eine Restreichweite von mindestens 40km aufweisen.<\/p>\n<p><strong>13. Versicherung<\/strong><br \/>\nDer Versicherungsschutz f\u00fcr das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personensch\u00e4den und Sachsch\u00e4den von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je gesch\u00e4digte Person bel\u00e4uft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschr\u00e4nkt. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge f\u00fcr die erlaubnispflichtige Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Stra\u00dfe, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).<\/p>\n<p><strong>14. Gutscheine<\/strong><br \/>\nDie Einl\u00f6sung des Gutscheins kann entweder im Rahmen des Online-Reservierungsvorgangs oder sp\u00e4testens bei der Fahrzeug\u00fcbergabe erfolgen (durch Eingabe oder Vorlage der Gutscheinnummer). Ein etwaiges Restguthaben kann f\u00fcr weitere Black and Ride Fahrten verwendet werden und ist im System hinterlegt. Weder der Wert des Gutscheins noch ein etwaiges Restguthaben k\u00f6nnen ausgezahlt werden. Bei Diebstahl des Gutscheins \u00fcbernimmt der Aussteller keine Haftung f\u00fcr eine unrechtm\u00e4\u00dfige Einl\u00f6sung.<\/p>\n<p><strong>15. Haftung des Vermieters<\/strong><br \/>\n15.1 Der Vermieter haftet in F\u00e4llen des Vorsatzes oder groben Fahrl\u00e4ssigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im \u00dcbrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br \/>\n15.2 Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung f\u00fcr bereits bei Vertragsschluss vorhandene M\u00e4ngel (\u00a7 536a BGB) ist ausgeschlossen.<br \/>\n15.3 Der Vermieter \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sachen, die bei R\u00fcckgabe im Fahrzeug zur\u00fcckgelassen werden; dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p><strong>16. Haftung des Kunden, Haftungsreduzierung<\/strong><br \/>\n16.1 Bei Fahrzeugsch\u00e4den, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und\/oder der Zweitfahrer grunds\u00e4tzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und\/oder Zweitfahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.<br \/>\n16.2 Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unf\u00e4llen (vertragliche Haftungsreduzierung) oder f\u00fcr einzelne sonstige Besch\u00e4digungen (Schutzpakete) f\u00fcr Sch\u00e4den von Black &amp; Ride, f\u00fcr Fahrzeugverlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und\/oder weiteren Entgeltes zu reduzieren. Eine solche vertragliche Haftungsreduzierung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsreduzierung einbezogenen Zweitfahrer je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in H\u00f6he des vereinbarten Selbstbehalts;<br \/>\n16.3 Die vertragliche Haftungsreduzierung oder ein gebuchtes Schutzpaket gilt jedoch nicht, wenn der Schaden vom Kunden oder Zweitfahrer vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrt wurde. Wurde der Schaden grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt, kann der Vermieter die Haftungsreduzierung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verh\u00e4ltnis k\u00fcrzen. Ein Anspruch auf Haftungsreduzierung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket besteht ferner nicht, wenn eine vom Kunden bzw. Zweitfahrer zu erf\u00fcllende Obliegenheit (insbesondere Anzeigepflichten nach Ziffer 17) vors\u00e4tzlich verletzt wurde. Bei einer grob fahrl\u00e4ssigen Obliegenheitsverletzung kann der Vermieter die Haftungsreduzierung, auch aus einem Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verh\u00e4ltnisses k\u00fcrzen; die Beweislast f\u00fcr das Nichtvorliegen einer groben Fahrl\u00e4ssigkeit tr\u00e4gt der Mieter und\/oder der Zweitfahrer. Soweit die Verletzung der Obliegenheit weder f\u00fcr den Eintritt des Haftungsfalls noch f\u00fcr die Feststellung oder den Umfang der Haftungsreduzierung urs\u00e4chlich ist, bleibt der Vermieter zur Haftungsreduzierung verpflichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsreduzierung gilt nur f\u00fcr die vereinbarte Mietdauer. Sie gilt nicht, wenn das Fahrzeug von einem Dritten, also weder vom Kunden noch von dem Zweitfahrer gefahren wird. Sie gilt nur bei einem Schaden in einem Land, in dem die Nutzung des Fahrzeugs gem. Ziffer 6.9 erlaubt ist.<br \/>\n16.4 Hinsichtlich der Haftung f\u00fcr w\u00e4hrend der Mietzeit begangene Verst\u00f6\u00dfe gegen gesetzliche Bestimmungen sowie f\u00fcr s\u00e4mtliche Besitzst\u00f6rungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug \u00fcberl\u00e4sst, verursachen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften gilt Ziffer 6.6. Zus\u00e4tzlich haftet der Kunde vollumf\u00e4nglich f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe, die bei oder mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z.B. Abstellen des Fahrzeugs an kostenpflichtigen Parkpl\u00e4tzen ohne Bezahlung. Der Mieter stellt Black &amp; Ride von s\u00e4mtlichen Bu\u00df- und Verwarnungsgeldern, Geb\u00fchren und sonstigen Kosten frei, die Beh\u00f6rden oder sonstige Stellen anl\u00e4sslich solcher Verst\u00f6\u00dfe von Black &amp; Ride erheben. Als Ausgleich f\u00fcr den Verwaltungsaufwand, der Black &amp; Ride f\u00fcr die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbeh\u00f6rden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von w\u00e4hrend der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder St\u00f6rungen an Black &amp; Ride richten, ist f\u00fcr jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale gem\u00e4\u00df Ziffer 6.6 f\u00e4llig und der Kreditkarte des Mieters belastet (soweit vorhanden) oder dem Mieter in Rechnung gestellt, es sei denn der Mieter weist nach, dass Black &amp; Ride kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und\/oder Schaden entstanden ist; Black &amp; Ride ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.<br \/>\n16.5 Als Unfall gilt ein unmittelbar von au\u00dfen pl\u00f6tzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchsch\u00e4den sind keine Unfallsch\u00e4den, dies gilt insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den z.B. durch rutschende Ladung, Falschbetankung, Sch\u00e4den durch Verschalten, Verwindungssch\u00e4den, Bedienungsfehler, \u00dcberbeanspruchung des Fahrzeuges sowie Sch\u00e4den zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anh\u00e4nger ohne Einwirkung von au\u00dfen.<br \/>\nEs besteht keine Haftungsreduzierung f\u00fcr:<br \/>\n\u25ba Besch\u00e4digung und Verunreinigung der Innenseiten eines Laderaums\/Kofferaufbaus\/Kofferraums w\u00e4hrend des Fahrzeugbetriebes sowie der Be- und Entladung,<br \/>\n\u25ba Besch\u00e4digungen und Verunreinigung des Fahrzeuginnenraumes bzw. des Innenraumes der Fahrer- und\/ oder Fahrgastkabine.<br \/>\n16.6 Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Stra\u00dfen f\u00fcr die rechtzeitige und vollst\u00e4ndige Entrichtung der anfallenden Mautgeb\u00fchr zu sorgen. Der Mieter stellt Black &amp; Ride von s\u00e4mtlichen Mautgeb\u00fchren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug \u00fcberl\u00e4sst, verursachen, frei<br \/>\n16.7 Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch f\u00fcr den berechtigten Zweitfahrer, wobei die vertraglich Haftungsreduzierung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.<br \/>\n16.8 Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten erg\u00e4nzend zu den Regelungen in diesen AGB.<br \/>\n16.9 Mehrere Mieter haften f\u00fcr Anspr\u00fcche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<\/p>\n<p><strong>17. Anzeigepflichten bei Unfall, Diebstahl und Sch\u00e4den<\/strong><br \/>\n17.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Kunde unverz\u00fcglich die Polizei zu verst\u00e4ndigen. Bei telefonischer Unerreichbarkeit ist der Schaden der Polizei an der n\u00e4chstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur gering besch\u00e4digt wurde und auch bei selbst verschuldeten Unf\u00e4llen ohne Mitwirkung Dritter.<br \/>\n17.2 Bei jeder Besch\u00e4digung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter unverz\u00fcglich \u00fcber alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Besch\u00e4digung gef\u00fchrt hat, telefonisch und schriftlich zu unterrichten. Zu diesem Zweck soll der dem Kunden ausgeh\u00e4ndigte Vordruck f\u00fcr einen Unfallbericht in allen Punkten sorgf\u00e4ltig und wahrheitsgem\u00e4\u00df ausgef\u00fcllt werden.<br \/>\n17.3 Der Kunde hat alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die der Aufkl\u00e4rung des Schadensereignisses dienlich und f\u00f6rderlich sind. In diesem Zusammenhang bestehende Fragen des Vermieters m\u00fcssen vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df beantwortet werden und der Unfallort ist nicht zu verlassen, bevor die erforderlichen Feststellungen getroffen werden konnten.<br \/>\n17.4 Der Kunde darf keine Handlungen vornehmen oder Erkl\u00e4rungen abgeben, mit denen er die Schuld an einem Unfall oder einen Schaden anerkennt.<\/p>\n<p><strong>18. K\u00fcndigung<\/strong><br \/>\n18.1 Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu k\u00fcndigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag insbesondere aus folgenden Gr\u00fcnden au\u00dferordentlich und fristlos k\u00fcndigen:<br \/>\n\u2022 Unsachgem\u00e4\u00dfe und unerlaubte Nutzung des Fahrzeugs, insbesondere entgegen Ziffer 6<br \/>\n\u2022 Mitwirkung bei einer Straftat<br \/>\n\u2022 erhebliche Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Mieters<br \/>\n\u2022 nicht eingel\u00f6ste Bankeinzu\u00fcge,<br \/>\n\u2022 gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen,<br \/>\n\u2022 mangelnde Pflege des Fahrzeuges,<br \/>\n\u2022 unsachgem\u00e4\u00dfer und unrechtm\u00e4\u00dfiger Gebrauch,<br \/>\n\u2022 Missachtung der Vorschriften \u00fcber den Einsatz von Kraftfahrzeugen im G\u00fcterkraftverkehr,<br \/>\n\u2022 die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote oder H\u00e4ufung an Verkehrsordnungswidrigkeiten<br \/>\n18.2 Sofern zwischen Vermieter und Mieter mehrere Mietvertr\u00e4ge bestehen und Black &amp; Ride zur au\u00dferordentlichen fristlosen K\u00fcndigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann sie auch die anderen Mietvertr\u00e4ge au\u00dferordentlich fristlos k\u00fcndigen, falls ihr die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietvertr\u00e4ge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist.<br \/>\nDies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:<br \/>\n\u2022 einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,<br \/>\n\u2022 vors\u00e4tzlich einen Schaden zuf\u00fcgt,<br \/>\n\u2022 mit Mietzahlungen mehr als 2 Bankarbeitstage im Verzug ist,<br \/>\n\u2022 ein Mietfahrzeug vors\u00e4tzlich besch\u00e4digt,<br \/>\n\u2022 ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vors\u00e4tzlicher Straftaten nutzt.<br \/>\n18.3 K\u00fcndigt Black &amp; Ride einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, s\u00e4mtlichem Zubeh\u00f6r und aller Fahrzeugschl\u00fcssel unverz\u00fcglich an Black &amp; Ride herauszugeben.<\/p>\n<p><strong>19. Widerrufsrecht f\u00fcr Verbraucher<\/strong><br \/>\nSofern der Kunde einen Black &amp; Ride Gutschein \u00fcber ein Fernkommunikationsmittels erwirbt und ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, hat er im Falle des Abschlusses des Vertrages ein 14-t\u00e4giges Widerrufsrecht. Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB ist jede nat\u00fcrliche Person, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu Zwecken abschlie\u00dft, die \u00fcberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen. Im Folgenden wird der Kunde \u00fcber sein Widerrufsrecht belehrt:<\/p>\n<p><strong>Widerrufsbelehrung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Widerrufsrecht<\/strong><br \/>\nSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden diesen Vertrag zu widerrufen.<br \/>\nDie Widerrufsfrist betr\u00e4gt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.<br \/>\nUm Ihr Widerrufsrecht auszu\u00fcben, m\u00fcssen Sie uns (Sportwagenvermietung M\u00fcnchen GmbH, Rosenstr. 15a, 83052 Bruckm\u00fchl, Telefonnummer: +49 176 \u2013 63 43 12 13, E-Mail- Adresse: info@blackandride.de) mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) \u00fcber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k\u00f6nnen daf\u00fcr das beigef\u00fcgte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<br \/>\nZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<\/p>\n<p><strong>Folgen des Widerrufs<\/strong><br \/>\nWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie\u00dflich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, g\u00fcnstigste Standardlieferung gew\u00e4hlt haben), unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. F\u00fcr diese R\u00fcckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr\u00fcnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser R\u00fcckzahlung Entgelte berechnet.<\/p>\n<p>Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen w\u00e4hrend der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<\/p>\n<p>Zur Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts k\u00f6nnen Sie das nachfolgende Muster- Widerrufsformular nutzen, was jedoch nicht vorgeschrieben ist:<\/p>\n<p><strong>Muster-Widerrufsformular<\/strong><\/p>\n<p>(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann f\u00fcllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zur\u00fcck)<\/p>\n<p>\u2013 An Sportwagenvermietung M\u00fcnchen GmbH, Rosenstr. 15a, 83052 Bruckm\u00fchl, E-Mail- Adresse: info@blackandride.de<\/p>\n<p>\u2013 Hiermit widerrufe(n) ich\/wir (*) den von mir\/uns (*) abgeschlossenen Vertrag \u00fcber den Kauf der folgenden Waren (*) \/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)<br \/>\n\u2013 Bestellt am (*) \/ erhalten am (*)<br \/>\n\u2013 Name des\/der Verbraucher(s)<br \/>\n\u2013 Anschrift des\/der Verbraucher(s)<br \/>\n\u2013 Unterschrift des\/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)<br \/>\n\u2013 Datum<br \/>\n(*) Unzutreffendes streichen<\/p>\n<p><strong>20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nEs gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist als Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Sitz des Vermieters vereinbart, ebenso in F\u00e4llen, in denen der Kunde keinen inl\u00e4ndischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind. Der Vermieter ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.<\/p>\n<p>Stand: Januar 2024 (Version 1.8)<\/p>\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Vermietbedingungen f\u00fcr Fahrzeuge im Rahmen von \u201eBlack &amp; Ride\u201c der Sportwagenvermietung M\u00fcnchen GmbH Die...","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-7669","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v26.8 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Vermietbedingungen | Black &amp; Ride Porsche mieten M\u00fcnchen<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Finden Sie hier unsere allgemeinen Vermietbedingungen, die beim Porsche mieten in M\u00fcnchen bei Black &amp; Ride gelten.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, follow\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Vermietbedingungen | Black &amp; 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