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Allgemeine Vermietbedingungen für Fahrzeuge im Rahmen von „Black & Ride“ der Sportwagenvermietung München GmbH

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Benutzung des Service der “Black & Ride“.

1. Vertragsparteien
1.1 Der Mietvertrag über ein Black & Ride Fahrzeug wird zwischen dem Kunden (Mieter) und der Sportwagenvermietung München GmbH (Black & Ride/ Vermieter) geschlossen.
1.2 Die Nutzung des Services „Black & Ride“ richtet sich an Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer. (gewerbliche Nutzer)
1.3 Soweit Leistungen nicht unmittelbar vom Vermieter erbracht werden (z.B. Fahrzeugübergabe an den Kunden, Fahrzeugrückgabe durch den Kunden), setzt der Vermieter hierfür ein Partnerunternehmen ein.

2. Reservierung eines Fahrzeugs
2.1 Vor Abschluss eines Mietvertrages kann der Kunde eine verbindliche Reservierung zur Anmietung eines Fahrzeugs veranlassen. Bei der Reservierung hat der Kunde die gewünschte Fahrzeugklasse, das Datum der Fahrzeugübergabe, die Mietdauer sowie den Ort der Abholung bzw. Rückgabe des Mietfahrzeugs unter per Mail oder telefonisch anzugeben.
2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine bestehende Reservierung über eine Kurzzeitmiete von bis zu 2 Tagen bis 48 Stunden vor Beginn des Mietverhältnisses und eine bestehende Reservierung über eine Miete von mehr als 2 Tagen bis zu 8 Wochen vor Beginn des Mietverhältnisses kostenfrei zu kündigen. Im Falle einer Kündigung nach der festgelegten Frist, ist der Kunde verpflichtet, eine Stornierungsgebühr entsprechend Ziffer 11.1 zu entrichten. Diese Gebühr wird der hinterlegten Kundenkreditkarte oder dem Bankkonto des Kunden belastet.
2.3 Übernimmt der Kunde das reservierte Fahrzeug nicht spätestens 30 Minuten nach der in der Fahrzeugreservierung vereinbarten Zeit („No Show“), ist der Vermieter berechtigt, das reservierte Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis zu bezahlen. Der Vermieter muss sich jedoch denjenigen Betrag anrechnen lassen, den er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Vermietung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

3. Abschluss des Mietvertrags, Zweitfahrer, Fahrzeugübergabe
3.1 Der Mietvertrag wird mit oder vor Übergabe des Fahrzeugs geschlossen. Die Laufzeit des Vertrags entspricht der vereinbarten Mietdauer. Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs führt nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages und nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises.
3.2 Im Mietvertrag kann vorgesehen werden, dass das Fahrzeug nicht nur von dem Kunden, sondern auch von weiteren Fahrern geführt werden darf (im Folgenden „Zweitfahrer“).
3.3 Folgende Voraussetzungen sind Bedingung für den Abschluss und den Bestand des Mietvertrags und müssen bei Übergabe des Fahrzeugs sowie während der gesamten Nutzungsdauer vorliegen:
3.4 Der Kunde muss eine für das Fahrzeug erforderliche und im Inland gültige Fahrerlaubnis, eine auf ihn ausgestellte und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
3.5 Der Vermieter bzw. das Partnerunternehmen erstellt bei der Abholung des Fahrzeugs eine Ablichtung des Personalausweises oder entsprechenden Identifikationsdokuments des Kunden. Im Rahmen des Reservierungsprozesses wird hierfür eine Einwilligung eingeholt. Die Ablichtung wird erstellt, um ggf. eine Verifikation der aufgenommenen Daten des Kunden vornehmen zu können. Nicht erforderliche Angaben auf der Ablichtung werden geschwärzt. Die weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Datenschutzrechts. Bei Zweifel vom Vermieter an der Identität des Mieters, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen Bonität ist der Vermieter berechtigt, eine Fahrzeugübergabe solange zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität zufriedenstellend vom Mieter gegenüber dem Vermieter geklärt worden sind.
3.6 Kunden aus Nicht-EU-Staaten/EWR-Staat müssen neben ihrer nationalen Fahrerlaubnis auch einen internationalen Führerschein (IDP) vorlegen. Ist im Pass des Kunden ein Visum eingetragen und er ist länger als 6 Monate in einem EU-/EWR-Staat, so muss ein Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat vorgelegt werden.
3.7 Es gelten die Alters- und Führscheinbeschränkungen, welche auf der Website eingesehen oder telefonisch erfragt werden können.
3.8 Die genannten Voraussetzungen müssen auch von Zweitfahrern erfüllt sein.
3.9 Der Kunde wird sich bei Fahrzeugübergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überzeugen und diesen im Übergabeprotokoll bestätigen.

4. Mietpreis, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Firstlose Kündigung wegen Zahlungsverzug
4.1 Der Mietpreis orientiert sich an der von dem Kunden ausgewählten Fahrzeugklasse und dem gebuchten Mietzeitraum.
4.2 Aktuelle Preise können über das Anfrageformular auf der Black and Ride Webseite innerhalb des Reservierungsprozess abgefragt werden.
4.3 Der jeweilige von dem Kunden zu entrichtende Mietpreis für die von ihm gebuchte Leistung ist auf dem Mietvertrag aufgeführt.
4.4 Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsreduzierungen, Zustellungskosten, Flughafengebühren, etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten; Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -rückgabe erfolgen nicht. Der Mietpreis ist bei Buchung fällig, Beträgt die Mietdauer mehr als 27 Tage, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 28 Tagen zu entrichten. Endet die Mietdauer vor Ablauf eines weiteren Zeitabschnittes von 28 Tagen, so ist der seit der letzten Abrechnung verbleibende Rechnungsbetrag im Zeitpunkt der Beendigung der Miete zu entrichten.
4.5 Die Zahlung hat mittels Kreditkarte oder per Überweisung zu erfolgen. Insoweit ermächtigt der Kunde den Vermieter sowie dessen Inkassobevollmächtigten unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von einer vor oder bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten und im Mietvertrag benannten Kreditkarte oder eines Bankkontos des Kunden bzw. von dem vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen. Die Belastung der Kreditkarte oder des Bankkontos kann noch bis zu sechs Monaten nach Fahrzeugrückgabe erfolgen, insbesondere für die in Ziffer 11.1 aufgeführten Kosten.
4.6 Die Kaution wird bei oder vor Fahrtantritt auf einer der hinterlegten Kreditkarten des Kunden autorisiert (zur Kaution („Sicherheitsleistung“) oder durch den Kunden per Banküberweisung überwiesen. siehe Ziffer 5). Falls eine Autorisierung nicht möglich ist (z.B., weil keine der Kreditkarten über die erforderliche Deckung verfügt) oder der Zahlungseingang der Kaution per Überweisung vor Fahrtbeginn nicht festgestellt werden kann, kann das Fahrzeug nicht übergeben werden.
4.7 Der tatsächliche Mietpreis wird nach Beendigung der Miete von der Kreditkarte des Kunden abgebucht oder der noch fällige Differenzbetrag zum bereits vor Fahrtbeginn fälligen voraussichtlichen Mietpreis mit der überwiesenen Kaution verrechnet.
4.8 Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und Black & Ride eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird Black & Ride die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Black & Ride übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist Black & Ride berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter.
4.9 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Black & Ride ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.
4.10 Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.

5. Sicherheitsleistungen
5.1 Der Kunde hat bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag eine Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit hängt vom jeweiligen Fahrzeugmodell ab und ist auf der Website ersichtlich oder kann telefonisch erfragt werden.
5.2 Die Einziehung der Sicherheitsleistung und deren Verwaltung erfolgt durch den Vermieter oder alternativ per Überweisung durch den Kunden.
5.3 Der Vermieter kann anstelle der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in Höhe der Sicherheitsleistung auch aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut eingeräumt worden ist, sperren lassen.
5.4 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.
5.5 Sofern der Kunde das Black and Ride Fahrzeug ohne Beanstandungen zurückgibt, wird die Sicherheitsleistung innerhalb von 5 Bankarbeitstagen zurückerstattet bzw. die Autorisierung der Kreditkarte wieder zurückgenommen.
5.6 Weist das zurückgegebene Fahrzeug Schäden auf, die während der Mietdauer entstanden sind, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet (Schadensersatz in Form von Naturalrestitution). In diesem Fall wird der Kunde den Vermieter mit der die Schadensbeseitigung notwendigen Reparaturen beauftragen. Der Vermieter ist befugt, die entstandenen Reparaturkosten von der Sicherheitsleistung abzuziehen.
5.7 Der Kunde haftet nur für Schäden entsprechend der Vorgaben in Ziffer 16.

6. Nutzung des Fahrzeugs, Alkoholverbot, Vertragsstrafe, Einreiseverbot
6.1 Beanstandungen des Fahrzeugs hat der Kunde unverzüglich zu
melden. Öl- und Wasserstand wird der Kunde ebenso kontrollieren wie den Reifendruck und Reifenprofiltiefe.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und entsprechend der Einweisung und der Betriebsanleitung zu behandeln. Beim Abstellen ist das Fahrzeug jederzeit ordnungsgemäß zu verschließen; bei einem Cabrio ist das Verdeck zu schließen. Im Fahrzeug darf nicht geraucht und Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Mieter Black & Ride Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand berechnet.
6.3 Das Fahrzeug darf ausschließlich von dem Kunden bzw. dem Zweitfahrer geführt werden. Jede Überlassung des Fahrzeugs an Dritte, insbesondere die Weitervermietung ist strikt untersagt.
6.4 Es gilt die 0,0 ‰ Grenze – das Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger berauschender Mittel ist strikt untersagt.
6.5 Der Kunde hat Handlungen eines anderen Zweitfahrers wie eigenes Handeln zu vertreten.
6.6 Das Fahrzeug darf nur gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden; die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. entsprechende Bestimmungen in anderen Ländern sind jederzeit einzuhalten. Bei Missachtung der geltenden Straßenverkehrsordnung, während der Besitzzeit des Kunden und daraus resultierender Vorwürfe gegenüber dem Vermieter bzw. dem Partnerunternehmen, behält sich der Vermieter/das Partnerunternehmen folgende Rechte vor:
• Der Vermieter/das Partnerunternehmen ist berechtigt, Namen und Adresse des Kunden an Behörden weiterzugeben und/oder
• Der Vermieter/das Partnerunternehmen ist berechtigt, dem Kunden Geldbußen oder Sanktionen in Rechnung zu stellen und dazu eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € je Verstoß zu erheben.
6.7 Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch nicht wenn solche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf Rennstrecken wie Nürburg- oder Hockenheimring) sowie bei Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter vor.
6.8 Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) ist ebenso untersagt wie die Nutzung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gegen Entgelt. Es ist nur die Nutzung des Fahrzeugs zu privaten Zwecken erlaubt, insbesondere die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Untersagt ist ebenfalls der Um- und Ausbau sowie die Veränderung von technischen Einrichtungen.
6.9 Die Einreise ins Ausland ist beschränkt. Die Einreise ist nur erlaubt in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat. Der lokale Transport des Fahrzeugs per Fähre ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen gestattet. Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es bleibt lediglich der Schutz aus der Haftpflichtversicherung erhalten. Für zulässige Fahrten ins Ausland entsprechend den oben genannten Einreisebeschränkungen erhebt Black & Ride die im Rahmen des Buchungsprozesses vertraglich vereinbarte Auslandsfahrt-Gebühr (auswählbar unter „Mietoptionen“). Diese Gebühr fällt unabhängig vom Rückgabeort und bei einer Einwegmiete zusätzlich zur Einweggebühr an
6.10 Um dem erhöhten Diebstahlrisiko in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal zu begegnen, sind dort überdurchschnittliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (z.B. Parken nur auf bewachten Parkplätzen, Anbringung von Lenkradkrallen). Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass der Vermieter im Schadensfall Rückgriff gegen den Kunden nimmt. Die Einreise in andere Länder ist strikt untersagt.
6.11 Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Regelungen stellen grobe Verletzungen des Mietvertrags dar und berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und kostenpflichtigen Rückführung des Fahrzeugs. Sonstige Ansprüche des Vermieters, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

7. Fahrzeugortung
Das Fahrzeug ist mit Ortungseinrichtungen ausgestattet. Diese ermöglichen dem Vermieter, dem mit der Abwicklung der Fahrzeugmiete beauftragten Partnerunternehmen bzw. behördlichen Einrichtungen, jederzeit den Standort des Fahrzeugs zu bestimmen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die auf Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs (z.B. bei Überschreitung der Rückgabezeit am vereinbarten Rückgabeort), einen schweren Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen (z.B. Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungsgebiets) oder einen Unfall oder sonstigen Notfall hindeuten. Eine Standortbestimmung kann zur Überprüfung dieser Tatsachen (insbesondere der Einhaltung des vereinbarten Nutzungsgebiets) und zur Einleitung von Hilfs- oder Gegenmaßnahmen erfolgen. Die Standortbestimmung ist ferner möglich zur Erfüllung behördlicher und/oder gesetzlicher Auflagen oder Verpflichtungen wie behördliche, staatsanwaltschaftliche oder richterliche Ersuchen.
Die Aktivierung des Privacy-Modus ist untersagt. Ist eine Ortung des Fahrzeugs nicht möglich, behält sich der Vermieter vor, weitere technische Maßnahmen zur Auffindbarkeit des Fahrzeugs zu initiieren, insbesondere um die Einhaltung dieser Allgemeinen Vermietbedingungen sicherzustellen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, Kundendaten sowie Fahrzeugposition an die Behörden weiterzugeben.

8. Störungen, Pannen, Reparaturen
Zeigt das Fahrzeug eine Warnmeldung an, hat das Fahrzeug eine Störung oder Panne oder muss eine Reparatur durchgeführt werden, muss der Kunde umgehend

• Black and Ride (+49 176 – 63 43 12 13)

telefonisch informieren, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Eigene Störungsbehebungs- oder Reparaturarbeiten darf der Kunde nicht beauftragen.

9. Kraftstoff (Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor)
9.1 Der Kunde erhält das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank. Er hat das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank zurückzugeben, anderenfalls wird der Vermieter die Betankung des Fahrzeugs und den erforderlichen Kraftstoff dem Kunden in Rechnung stellen. Es gelten die Tarife des Vermieters (siehe Ziffer 11).
9.2 Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff haftet der Kunde für die Reparaturkosten und einen etwaigen Schaden.

10. Batterieladen (Hybridfahrzeuge)
10.1 Der Mieter erhält das Fahrzeug mit vollständig geladener Batterie. Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug nach Ende der Mietdauer mit vollständig geladener Batterie zurückzugeben.
10.2 Sofern dem Fahrzeug bei Übergabe ein Ladekabel beiliegt, wird damit das Laden an 230V-Schuko-Steckdosen ermöglicht. Einzelheiten zu den beigelegten Kabeln etc. sind im Übergabeprotokoll vermerkt.
10.3 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Elektroinstallation der Ladeleistung standhält.

11. Zusätzliche Gebühren
11.1 Gefahrene km über Freikilometerpauschale: gemäß Mietvertrag
► Tankkosten (bei Abgabe eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor mit nicht vollem Tank): Kraftstoffpreis zzgl. 35,00 €;
► Bearbeitungsgebühr von Straf- und Bußgeld: 35,00 € je Verstoß;
► Stornierungsgebühr bei Kurzzeitmiete bis zu 2 Tagen <48 Stunden vor Fahrtantritt: 95 % des Mietentgelts
► Stornierungsgebühr bei Miete von mehr als 2 Tagen <8 Wochen vor Fahrtantritt: 40% des Mietentgelts
► Stornierungsgebühr bei Miete von mehr als 2 Tagen <4 Wochen vor Fahrtantritt: 60 % des Mietentgelts
► Stornierungsgebühr bei Miete von mehr als 2 Tagen <2 Wochen vor Fahrtantritt: 85 % des Mietentgelts
► Stornierungsgebühr bei Miete von mehr als 2 Tagen <48 Stunden vor Fahrtantritt: 95 % des Mietentgelts
► No Show (Nichterscheinen bei einer Reservierung): 95 % des Mietpreises entsprechend der Kundenbuchung;
► Verspätete Rückgabe, die vom Kunden nicht zu vertreten ist: regulärer Mietpreis;
► Verspätete Rückgabe, die vom Kunden zu vertreten ist und ohne eine Information an den Servicepartner: regulärer Mietpreis zzgl. 50 %;
► Rückführungsgebühr: 4,50 € pro km;
► Sonderreinigung: nach Aufwand;
► Schlüsselverlust oder Ladekabelverlust: gemäß KVA.
11.2 Hinsichtlich der in Ziffer 11.1 aufgeführten Schadensersatzpauschalen bleibt es dem Mieter unbenommen, dem Vermieter einen geringeren Aufwand und/oder Schaden nachzuweisen, dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen höheren Aufwand/Schaden nachzuweisen.

12. Mietende, Fahrzeugrückgabe
12.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Kunde den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; § 545 BGB findet keine Anwendung.
12.2 Der Kunde wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß und vorbehaltlich abweichender Vereinbarung vollgetankt zurückgeben. Die Rückgabe findet innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten statt.
12.3 Bei der Rückgabe findet eine gemeinsame Überprüfung des Fahrzeugzustands statt. Das Rückgabeprotokoll wird vom Kunden und Vermieter unterzeichnet.
12.4 Gibt der Kunde das Fahrzeug unverschuldet zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses verlangen; ist die Vorenthaltung vom Kunden zu vertreten, schuldet er zusätzlich 50% des vereinbarten Mietzinses, siehe Ziffer 11.1. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12.5 Ist eine Rückführung des Fahrzeugs zur Anmietstelle erforderlich, wird der Vermieter dem Kunden eine Rückführungsgebühr entsprechend der Gebührenübersicht in Ziffer 11.1 zuzüglich weiterer erforderlicher Kosten (Abschleppkosten, Anreise zum Fahrzeugstandort, Treibstoffkosten; Übernachtungskosten) in Rechnung stellen.
12.6 Bei Verlust des Schlüssels berechnet der Vermieter dem Kunden eine Pauschale gemäß der Gebührenübersicht in Ziffer 11.1.
12.7 Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.
12.8 Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
12.9 Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter bzw. Zweitfahrer wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Black & Ride ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.
12.10 Bei Langzeitmieten (Mieten mit einer vereinbarten Mietdauer von mehr als 27 Tagen) gilt zusätzlich dieses Abschnitts 12 Folgendes: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im Falle der Erreichung des im Mietvertrag angegebenen zulässigen Kilometerstandes bereits vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Für den Fall, dass der Mieter den im Mietvertrag angegebenen zulässigen Kilometerstand schuldhaft um mehr als 100 km überschreitet, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € verpflichtet; Black & Ride kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet. Bei Erreichung des im Mietvertrag angegebenen Kilometerstandes vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit erhält der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs für die restliche Mietdauer ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung ist der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR verpflichtet. Black & Ride kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet.
12.11 Der Mieter ist verpflichtet auch während der Mietzeit das Fahrzeug auf Weisung an Black & Ride zurückzugeben, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind insbesondere die Durchführung von Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Herstellerrückruf, Erreichen eines bestimmten Kilometerstandes oder einer bestimmten Haltedauer. In diesem Fall erhält der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs für die restliche Mietdauer ein Ersatzfahrzeug. Gibt der Mieter das Fahrzeug entgegen vorstehender Weisung nicht oder nicht rechtzeitig an Black & Ride zurück, ist Black & Ride berechtigt, das Vertragsverhältnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu kündigen und von dem Mieter Schadensersatz zu verlangen.
12.12 Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug gemäß Anzeige des Bordcomputers noch eine Restreichweite von mindestens 40km aufweisen.

13. Versicherung
Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

14. Gutscheine
Die Einlösung des Gutscheins kann entweder im Rahmen des Online-Reservierungsvorgangs oder spätestens bei der Fahrzeugübergabe erfolgen (durch Eingabe oder Vorlage der Gutscheinnummer). Ein etwaiges Restguthaben kann für weitere Black and Ride Fahrten verwendet werden und ist im System hinterlegt. Weder der Wert des Gutscheins noch ein etwaiges Restguthaben können ausgezahlt werden. Bei Diebstahl des Gutscheins übernimmt der Aussteller keine Haftung für eine unrechtmäßige Einlösung.

15. Haftung des Vermieters
15.1 Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
15.3 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen werden; dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

16. Haftung des Kunden, Haftungsreduzierung
16.1 Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Zweitfahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Zweitfahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
16.2 Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsreduzierung) oder für einzelne sonstige Beschädigungen (Schutzpakete) für Schäden von Black & Ride, für Fahrzeugverlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und/oder weiteren Entgeltes zu reduzieren. Eine solche vertragliche Haftungsreduzierung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsreduzierung einbezogenen Zweitfahrer je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts;
16.3 Die vertragliche Haftungsreduzierung oder ein gebuchtes Schutzpaket gilt jedoch nicht, wenn der Schaden vom Kunden oder Zweitfahrer vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Vermieter die Haftungsreduzierung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Ein Anspruch auf Haftungsreduzierung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket besteht ferner nicht, wenn eine vom Kunden bzw. Zweitfahrer zu erfüllende Obliegenheit (insbesondere Anzeigepflichten nach Ziffer 17) vorsätzlich verletzt wurde. Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung kann der Vermieter die Haftungsreduzierung, auch aus einem Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter und/oder der Zweitfahrer. Soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsreduzierung ursächlich ist, bleibt der Vermieter zur Haftungsreduzierung verpflichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsreduzierung gilt nur für die vereinbarte Mietdauer. Sie gilt nicht, wenn das Fahrzeug von einem Dritten, also weder vom Kunden noch von dem Zweitfahrer gefahren wird. Sie gilt nur bei einem Schaden in einem Land, in dem die Nutzung des Fahrzeugs gem. Ziffer 6.9 erlaubt ist.
16.4 Hinsichtlich der Haftung für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften gilt Ziffer 6.6. Zusätzlich haftet der Kunde vollumfänglich für Verstöße, die bei oder mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z.B. Abstellen des Fahrzeugs an kostenpflichtigen Parkplätzen ohne Bezahlung. Der Mieter stellt Black & Ride von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von Black & Ride erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der Black & Ride für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an Black & Ride richten, ist für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale gemäß Ziffer 6.6 fällig und der Kreditkarte des Mieters belastet (soweit vorhanden) oder dem Mieter in Rechnung gestellt, es sei denn der Mieter weist nach, dass Black & Ride kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; Black & Ride ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
16.5 Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden z.B. durch rutschende Ladung, Falschbetankung, Schäden durch Verschalten, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler, Überbeanspruchung des Fahrzeuges sowie Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen.
Es besteht keine Haftungsreduzierung für:
► Beschädigung und Verunreinigung der Innenseiten eines Laderaums/Kofferaufbaus/Kofferraums während des Fahrzeugbetriebes sowie der Be- und Entladung,
► Beschädigungen und Verunreinigung des Fahrzeuginnenraumes bzw. des Innenraumes der Fahrer- und/ oder Fahrgastkabine.
16.6 Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt Black & Ride von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei
16.7 Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Zweitfahrer, wobei die vertraglich Haftungsreduzierung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.
16.8 Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB.
16.9 Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

17. Anzeigepflichten bei Unfall, Diebstahl und Schäden
17.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Kunde unverzüglich die Polizei zu verständigen. Bei telefonischer Unerreichbarkeit ist der Schaden der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur gering beschädigt wurde und auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
17.2 Bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung geführt hat, telefonisch und schriftlich zu unterrichten. Zu diesem Zweck soll der dem Kunden ausgehändigte Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
17.3 Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadensereignisses dienlich und förderlich sind. In diesem Zusammenhang bestehende Fragen des Vermieters müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden und der Unfallort ist nicht zu verlassen, bevor die erforderlichen Feststellungen getroffen werden konnten.
17.4 Der Kunde darf keine Handlungen vornehmen oder Erklärungen abgeben, mit denen er die Schuld an einem Unfall oder einen Schaden anerkennt.

18. Kündigung
18.1 Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag insbesondere aus folgenden Gründen außerordentlich und fristlos kündigen:
• Unsachgemäße und unerlaubte Nutzung des Fahrzeugs, insbesondere entgegen Ziffer 6
• Mitwirkung bei einer Straftat
• erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters
• nicht eingelöste Bankeinzuüge,
• gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
• mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
• unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,
• Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,
• die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote oder Häufung an Verkehrsordnungswidrigkeiten
18.2 Sofern zwischen Vermieter und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und Black & Ride zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann sie auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihr die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist.
Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:
• einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,
• vorsätzlich einen Schaden zufügt,
• mit Mietzahlungen mehr als 2 Bankarbeitstage im Verzug ist,
• ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,
• ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.
18.3 Kündigt Black & Ride einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an Black & Ride herauszugeben.

19. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Kunde einen Black & Ride Gutschein über ein Fernkommunikationsmittels erwirbt und ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat er im Falle des Abschlusses des Vertrages ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Im Folgenden wird der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sportwagenvermietung München GmbH, Rosenstr. 15a, 83052 Bruckmühl, Telefonnummer: +49 176 – 63 43 12 13, E-Mail- Adresse: info@blackandride.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts können Sie das nachfolgende Muster- Widerrufsformular nutzen, was jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

– An Sportwagenvermietung München GmbH, Rosenstr. 15a, 83052 Bruckmühl, E-Mail- Adresse: info@blackandride.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) / erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Sitz des Vermieters vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind. Der Vermieter ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Stand: Januar 2024 (Version 1.8)